Produktdaten
Bio Moringa oleifera Blattpulver
(Bulkware)

Teil der Pflanze:Blätter, zu Pulver vermahlen
Zutaten:100 % Moringa oleifera Pulver
Verpackung:20 kg, Bulkware, Sack lebensmittelecht, HACCP, für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen
Zertifizierung:DE-ÖKO-007, EWG 834/2007 Norm, Bio-Siegel, EU-Bio-Logo, Nicht- EU-Landwirtschaft
Schnittgröße:0,5 mm
Herkunft:Tansania, Kenia, Nigeria, Indien
Allergiehinweise:Frei von Stoffen und Erzeugnissen, die gemäß Anhang 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen.

Das Pulver ist auf Anfrage auch als schonend entkeimte Rohkost und/oder in abweichender Mahlgröße erhätlich.

Um Ihnen ein unverbindliches und individuelles Angebot erstellen zu können, schicken Sie uns einfach eine Anfrage. Ihre Anfrage wird so schnell wie möglich von unserem Kundenmanagement (auch unter Tel: +49 151 222 05 935 erreichbar) bearbeitet und ist selbstverständlich kostenfrei.

Angebot anfordern

Deklarationen und Gesetzesrahmen

Gentechnischer Status

Zur Herstellung werden nur Rohstoffe verarbeitet, die nicht gentechnisch modifiziert sind bzw. aus gentechnisch modifizierten Organismen /GMO´s bestehen. Das Produkt enthält keine gentechnisch veränderten Organismen (Definition gemäß Richtlinie 2001/18/EG) und es besteht keine Kennzeichnungspflicht entsprechend der Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und (EG) Nr. 1830/2003.

Lebensmitteleignung

Das Produkt erfüllt hinsichtlich der Verpackung sowie anderen Gegenständen (Lebensmittelkontaktmaterialien), die bei der Herstellung mit diesem in Berührung kommen, die Anforderungen der entsprechenden Verordnung (EG)  Nr. 1935/2004 , das heißt es gehen keine Bestandteile auf das Lebensmittel über, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden, die Zusammensetzung des Produktes als Lebensmittel unvertretbar zu verändern oder seine organoleptische Eigenschaft zu beeinträchtigen. 

Gesetzlicher Referenzrahmen

  • Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnungen (EG) Nr. 1829 und 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs
  • Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
  • Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • THIE’s Recommended Mycotoxin Specification for Herbal Infusions Raw Materials
  • THIE’s Recommended Heavy Metal Specification for Herbal Infusions Raw Materials